Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43451
VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16 (https://dejure.org/2017,43451)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2017 - 14 K 6356/16 (https://dejure.org/2017,43451)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2017 - 14 K 6356/16 (https://dejure.org/2017,43451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 2 UIG, § 2 Abs 3 Nr 1 UIG, § 2 Abs 3 Nr 2 UIG, § 2 Abs 3 Nr 3a UIG, § 2 Abs 3 Nr 5 UIG
    Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm; Gefahr von Schadensereignissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflichtige Stelle; Deutsche Bahn AG; Umweltinformationen; Brandschutz; Sicherheitskonzept; umweltrelevante Maßnahmen und Tätigkeiten; hypothetisches Schadensereignis; öffentliche Sicherheit; Nachschieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgang der Klageverfahren auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit S 2

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausgang der Klageverfahren auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit S 2

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit S 21 -mündliche Verhandlungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Art. 87e GG verschafft der Bahn keinen abwehrrechtlichen Status (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 275).

    20 Auch aus dem jüngsten Urteil des BVerfG vom 07.11.2017 (- 2 BvE 2/11 - juris) folgt entgegen der vom Beklagten-Vertreter in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung nicht, dass die Beklagte als juristische Person des Privatrechts keine öffentlichen Aufgaben der umweltbezogenen Daseinsvorsorge i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG wahrnimmt und damit nicht informationspflichtige Stelle ist.

    Es verweist vielmehr darauf, dass die ursprüngliche beabsichtigte "Entlassung" der Bahn in marktwirtschaftliche Strukturen nicht Gesetz geworden ist, sondern dass zwar nicht das Eigentum am Schienennetz, wohl aber die Mehrheit an dem Unternehmen, auf das die Infrastruktur übergeht, beim Bund verbleiben muss (Art. 87e Abs. 3 Satz 2 und 3 GG) und diesen die Gewährleistungsverantwortung nach Art. 87e Abs. 4 GG trifft (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 276 f).

    Das BVerfG stellt diese Gewährleistungsverantwortung des Bundes nach Art. 87e Abs. 4 GG heraus, die nach seiner Auffassung nicht immer klar von der gewinnorientierten Unternehmensführung nach Art. 87e Abs. 3 Satz 1 GG zu trennen sind (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 266).

    Da nach der Auffassung des BVerfG der Verantwortungszusammenhang zwischen dem Bund und der unternehmerischen Tätigkeit der Bahn nicht durch Art. 87e GG aufgehoben wird (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 265), spricht nichts dafür, dass das BVerfG über eine Organisationsprivatisierung bei voller Eigentümerstellung des Bundes hinaus auch eine Aufgabenprivatisierung mit Aufhebung der Gemeinwohlbindung bei der Erbringung von Eisenbahndiensten annimmt.

    Art. 87e GG verschafft der Bahn gegen solche Einwirkungen keinen abwehrrechtlichen Status (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 275).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 23.02.2017 (7 C 31/15 , juris Rn. 42 f.) ausführlich dargelegt, dass der Begriff der öffentlichen Aufgabe und der öffentlichen Dienstleistung im umweltinformationsrechtlichen Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c UIRL unionsrechtlich determiniert ist.

    Maßgeblich hierfür ist vielmehr, dass das Schienennetz und der Schienenwegebau nach Art. 87e Abs. 4 Satz 1 GG als Aufgabe der Daseinsvorsorge der Gesamtgewährleistungsverantwortung des Bundes unterliegen, die über die Anteilsmehrheit des Bundes an den Eisenbahnen des Bundes nach Art. 87e Abs. 3 Satz 3 GG und die damit ermöglichte Einflussnahme wahrgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 Rn. 43 mit Hinweis auf das als nicht entgegen stehend betrachtete Urteil des 10. Senats vom 14.06.2016 - 10 C 7.15 - juris Rn. 26).

    Dem weiten Begriff der Umweltinformation i.S.v. § 2 Abs. 3 UIG genügt daher regelmäßig ein gewisser Umweltbezug der jeweiligen Tätigkeit oder Maßnahme (BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 53).

    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der VGH Baden-Württemberg prüfen die Umweltinformationseigenschaft für jede der jeweils begehrten Unterlagen im Einzelnen unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf Umweltbestandteile (BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 58 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil 29.06.2017 - 10 S 436/15 - juris Rn. 32 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Umweltinformationsrichtlinie und damit auch § 2 Abs. 3 UIG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei Behörden und sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem Umweltgut aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 7).

    Anderenfalls würde das öffentliche Interesse stets überwiegen; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - , juris, Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 14 f.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu berücksichtigen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Er verweist hierzu u.a. auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris, Rn. 38 und 59).

    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der VGH Baden-Württemberg prüfen die Umweltinformationseigenschaft für jede der jeweils begehrten Unterlagen im Einzelnen unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf Umweltbestandteile (BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 58 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil 29.06.2017 - 10 S 436/15 - juris Rn. 32 ff.).

    Offenbleiben kann deshalb auch, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris, Rn. 38 und Rn. 58) ein unzulässiges Nachschieben von Seiten der Beklagten hinsichtlich dieser weiteren Ablehnungsgründe vorliegt, da die Beklagte diese beiden Ablehnungsgründe erst im Klageverfahren geltend gemacht hat.

  • VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14

    Anspruch auf Einsichtnahme in polizeiliche Unterlagen, Umweltinformation;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Derartige Emissionen stellen eine unvermeidbare Folge menschlichen Handelns dar und bedingen einen Umweltbezug daher nur im Sinne eines Reflexes, der jeglicher menschlichen Aktivität zukommt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2016 - 14 K 3933/14 -, juris Rn. 34).

    Wie die Kammer bereits im Urteil vom 27.10.2016 (- 14 K 3933/14 -, juris, Rn. 39) entschieden hat, muss die diesbezüglich anzustellende Prognose auf einer hinreichenden Sachverhaltsermittlung beruhen sowie inhaltlich nachvollziehbar und vertretbar sein.

  • BVerwG, 14.06.2016 - 10 C 7.15

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Eisenbahninfrastrukturunternehmen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Auch wenn der Schienenwegebau nach Art. 87e GG nicht mehr als öffentliche Aufgabe im Sinne von Art. 104a Abs. 1 GG anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 14.06.2016 - 10 C 7.15 - juris Rn. 22), bleibt dies vor dem Hintergrund des unions- und umweltinformationsrechtlich geprägten Verständnisses der öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG für die Qualifizierung der Tätigkeit der Beklagten ohne Bedeutung.

    Maßgeblich hierfür ist vielmehr, dass das Schienennetz und der Schienenwegebau nach Art. 87e Abs. 4 Satz 1 GG als Aufgabe der Daseinsvorsorge der Gesamtgewährleistungsverantwortung des Bundes unterliegen, die über die Anteilsmehrheit des Bundes an den Eisenbahnen des Bundes nach Art. 87e Abs. 3 Satz 3 GG und die damit ermöglichte Einflussnahme wahrgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 Rn. 43 mit Hinweis auf das als nicht entgegen stehend betrachtete Urteil des 10. Senats vom 14.06.2016 - 10 C 7.15 - juris Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Entsprechend der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung ist eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der in der Vorschrift geschützten Belange erforderlich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2008 - 1 A 10886/07 -, juris, Rn. 29).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei der Gefahr besonders großer Schäden an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geringere Anforderungen gestellt werden können und daher die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts zur Annahme einer konkreten Gefahr ausreicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2008 -1 A 10886/07 -, juris, Rn. 35 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Anderenfalls würde das öffentliche Interesse stets überwiegen; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - , juris, Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 14 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2007 - 8 B 922/07

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht in das Sicherheitskonzept des Transrapids

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Das OVG NRW (OVG NRW, Beschlüsse vom 27.06.2007 - 8 B 920/07 - und - 8 B 922/07 -, juris, Rn. 17) habe es für möglich gehalten, dass dieser Ausschlussgrund bei dem Sicherheitskonzept des Transrapids eingreifen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2007 - 8 B 920/07

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht in das Sicherheitskonzept des Transrapids

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16
    Das OVG NRW (OVG NRW, Beschlüsse vom 27.06.2007 - 8 B 920/07 - und - 8 B 922/07 -, juris, Rn. 17) habe es für möglich gehalten, dass dieser Ausschlussgrund bei dem Sicherheitskonzept des Transrapids eingreifen könnte.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

  • VG Köln, 20.09.2018 - 13 K 7211/16

    Tagebau Hambach: Kein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht

    Dafür bedarf es einer Prognoseentscheidung über die Auswirkungen des Bekanntgebens auf die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2017 - 14 K 6356/16 -, juris, Rn. 29; BT-Drucks. 15/3406, S. 18.

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen ohne greifbaren, auf den Einzelfall bezogenen Anlass reichen nicht aus, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2008 -1 A 10886/07 -, juris, Rn. 35 m. w. N.; VG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2017 - 14 K 6356/16 -, juris, Rn. 29.

    Ein Beurteilungsspielraum besteht nur dann, wenn das Gericht aufgrund fehlender Erkenntnisse oder fehlenden Sachverstands den unbestimmten Rechtsbegriff nicht ausfüllen kann, VG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2017 - 14 K 6356/16 -, juris, Rn. 29; Götze/Engel, UIG, Kommentar, Stand 2017, § 8, Rn. 12.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht